Forsteinrichtung

Was ist eine Forsteinrichtung und wofür benötige ich diese?

Forsteinrichtung beschreibt stichtagsbezogen den Waldzustand, analysiert die Waldentwicklung und plant die mittelfristig notwendigen Maßnahmen, die dazu dienen, die Ziele des Waldbesitzers auf der Grundlage des Thüringer Waldgesetzes umzusetzen. Die Forsteinrichtung besteht aus den drei Säulen:

  • Inventur

  • Planung

  • Kontrolle der Waldentwicklung

Ziele & Aufgaben der Forsteinrichtung

Forsteinrichtung dient damit neben seiner Eigenschaft als Informationssystem auch der forstbetrieblichen Steuerung für die kommenden 10 Jahre. Auf der Grundlage der Forsteinrichtung werden die jährlichen Wirtschaftspläne aufgestellt.

Nach §20 ThürWaldG sind für Privatwaldungen ab 50 Hektar Größe vereinfachte Betriebspläne aufzustellen, für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, auch mit Einzelflächen unter 50 Hektar Größe kann ein solcher erstellt werden.

Zusammen mit der Forsteinrichtung wird gleichzeitig die Fortschreibung der Waldbiotopkartierung  in Thüringen im „gebundenen Verfahren“ durchgeführt. Forsteinrichtung ist damit als gebundenes Verfahren auch Instrument des Monitorings und der Managementplanung in Natura2000-Gebieten (Website Landesrecht Thüringen). Die Erhebung und Fortschreibung ökologischer und naturschutzfachlicher Daten einschließlich naturschutzfachlicher Planungen setzten naturschutzrechtliche Regelungen auf der Fläche um.

Die Ergebnisse der Forsteinrichtung werden in einem „Forsteinrichtungswerk“ zusammengefasst, das für jeden Forstbetrieb erstellt wird. Dieses Werk ist Grundlage der Waldbewirtschaftung für die nächsten 10 Jahre. Im Staats- und Kommunalwald ist die Forsteinrichtung verbindlich vorgeschrieben. Für Privatwaldungen von über 50 Hektar Größe sind vereinfachte Betriebspläne für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erstellen. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, auch mit Einzelflächen unter 50 Hektar Größe kann ein Betriebsplan erstellt werden (§ 20 Abs. 2 ThürWaldG).

Inhaltlich setzt sich das Forsteinrichtungswerk (lt. §2 Abs. 1 der 3. DVO) aus folgenden Teilen zusammen:

  • einem Schriftsatz mit Hauptergebnissen der Waldzustandserfassung und Planung,

  • einem Revierbuch als Nachweis der Waldzustandserfassung und Planung an der Einzelfläche,

  • einem Tabellenband mit Zusammenstellungen und graphischen Darstellungen der Waldzu­stands­erfassungs- und Planungsdaten,

  • den Planungslisten für Waldpflege, -verjüngung und -nutzung,

  • einem Flächenwerk mit Flächenverzeichnis, Flurstückverzeichnis und Berechtigungs­nachweis und

  • einem Forstkartenwerk.

Die Forsteinrichtung ist darüber hinaus die Grundlage für Kompensationsmaßnahmen sowie forstliche Förderung (Waldumweltmaßnahmen, genannt "WUM", etc.).

Gesetzliche Rahmenvorgaben

Die Dienstordnung Waldbau ist bindend für den Staatswald, im Privat- und Körperschaftswald gilt sie als Empfehlung. Das Habitatbaum- und Totholzkonzept im Staatswald.

Ablauf

Zunächst erfolgt die Erstellung eines Arbeitsplanes, wann und in welchem Forstamt die Forsteinrichtung durchgeführt werden soll. Dies geschieht durch das Forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK Gotha) in Gotha nach Abstimmung mit ThüringenForst-Zentrale.

Danach erfolgt die Arbeitsvorbereitung durch das jeweilig betroffene Forstamt und das FFK Gotha (Karten, Vollzugsnachweise, Eigentumsnachweise etc.)

Die sich daran anschließende Vorplanung beinhaltet die Definition der Betriebsziele, und der daraus entwickelten Planungsgrundsätze. Die Planungsgrundsätze beinhalten verbindliche Angaben darüber, was bei der Planung der Forsteinrichtung zu beachten ist.

Der Vorbericht zur Forsteinrichtung wird durch den zuständigen Forstamtsleiter mit Unterstützung durch das FFK Gotha erstellt und der ThüringenForst-Zentrale vorgelegt. Das gleiche gilt auch für die Planungsgrundsätze.

Unmittelbar vor Beginn der Forsteinrichtung findet der „Eröffnungstermin“ statt, an dem der Waldbesitzer, der Forsteinrichter, Vertreter des zuständigen Forstamtes und des FFK Gotha und die jeweilig zuständige Untere Naturschutzbehörde teilnimmt.

Erst jetzt wird die Forsteinrichtung sowie der Herstellung der neuen Forstgrundkarte durchgeführt. Aus der Forstgrundkarte werden alle Folgekarten wie Revierkarten, Baumartenkarten usw. entwickelt.

In dieser Zeit wird zumindest eine "Zwischenbereisung" durchgeführt.

Wenn alle Außenarbeiten abgeschlossen sind und auch ein Datenbestand vorliegt,  erfolgt die Revierabsprache und Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.

Die Vorstellung aller Ergebnisse der Forsteinrichtung erfolgt zum "Schlusstermin". Der Teilnehmerkreis entspricht dem des Eröffnungstermins.

Im Anschluss erfolgt die Herstellung des Forsteinrichtungswerkes. Genehmigt wird es im Körperschaftswald von ThüringenForst AöR als Untere Forstbehörde, nachdem es vom Kommunalparlament beschlossen wurde. Die Genehmigung des Forsteinrichtungswerkes setzt auch im Körperschaftswald Beanstandungsfreiheit im Sinne von § 20 Abs.4 ThürWaldG voraus. Nach dieser behördlichen Anerkennung des Forsteinrichtungswerks wird es dem Waldbesitzer ausgehändigt.

Umsetzung von NATURA 2000 in der Forsteinrichtung

Die Forsteinrichtung soll einen günstigen Erhaltungszustand der FFH Anhang I-Lebensraumtypen (Website des Bundesamt für Naturschutz)  und Anhang II - Arten sowie der Anhang I - Arten der Vogelschutzrichtlinie (Website Bundesamt für Naturschutz) gewährleisten.

Dies geschieht über den Fachbeitrag Wald zum FFH-Managementplan (Website des TLUBN). Darin sind ggf. spezielle Ziele zur Habitat Verbesserung (z.B. für Frauenschuh) festgehalten.

Im Zuge der Fachbeitragserstellung  wird der Mehraufwand oder Mindererlös von Maßnahmen zur Habitat Verbesserung berechnet, was wiederum Grundlage für die Maßnahmenförderung ist. Grundlage für diese Berechnungen ist eine naturschutzfachliche Planung, die im Rahmen der Forsteinrichtung durchgeführt wird.

Im Fachbeitrag Wald zum FFH-Managementplan erfolgt eine Prognose, ob die Erhaltungs- bzw. Entwicklungsziele zielführend sind oder nicht. Grundlage dieser Prognose ist ebenfalls die Forsteinrichtung, die gutachterlich abschätzt, ob es sich um die Erhaltung oder um die Entwicklung eines LRT handelt. Gleichzeitig wird festgestellt, welche Schicht welchen Anteil in 10 Jahren hat und wie viel Totholz in 10 Jahren auf der Fläche vorhanden sein wird.

Auch eine Erheblichkeitsabschätzung forstlicher Maßnahmen ist Inhalt des Fachbeitrags Wald zum FFH-Managementplan. Diese Erheblichkeitsabschätzung erfolgt ebenfalls auf der Grundlage der Forsteinrichtung.