Waldschutz
Welche Bedeutung und welche Aufgaben hat der Waldschutz?
Die wichtigsten Aufgaben des Waldschutzes sind:
Beobachtung der Wälder zum Erkennen von Veränderungen;
die Ursachen dieser Veränderungen/Schäden an Bäumen und Beständen ermitteln (Diagnose);
die Schadverursacher und den Schadverlauf überwachen (Überwachung);
Risiken und Gefährdungen für Wälder und Bestände abschätzen (Prognose);
Handlungsempfehlungen zu Schadensvorbeugung (Prophylaxe);
Gegenmaßnahmen zu empfehlen (Therapie).
Überwachung
Voraussetzung für den Schutz des Waldes
.. ist die laufende Überwachung von forstlich wichtigen
Insektenarten,
pilzlichen Krankheitserregern,
Mäusen,
Wild
und ausgewählten abiotischen Schäden (vorbeugender Waldschutz).
Waldschutzmeldedienst
Ein Großteil der forstlich wichtigen Insektenarten und pilzlichen Krankheitserreger werden regelmäßig im Waldschutzmeldedienst erfasst. Gegenwärtig sind hierbei alle Waldbesitzformen in die flächendeckende Überwachung der Waldbestände integriert.
In den Forstrevieren werden in 8 Meldeperioden die jeweils aktuellen Schadfaktoren für den Meldemonat abgefragt und von der Hauptstelle für Waldschutz im Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum in Gotha ausgewertet.
Die Ergebnisse werden in Forstschutzinformationen den Forstdienststellen des Landes zur Verfügung gestellt. Dadurch verfügen die Forstbehörden und Waldbesitzer über aktuelle Informationen zum Forstschutzgeschehen und können rechtzeitig auf sich entwickelnde Schadereignisse reagieren.
Spezielle Überwachungsverfahren
Darüber hinaus gibt es für die Forstinsekten, die bei einer Massenvermehrung zu einer Existenzgefährdung für den Bestand führen können, spezielle Überwachungsverfahren. Für bestimmte Forstschädlinge existiert ein abgestuftes System je nach Gefährdung anzuwendender Überwachungsmaßnahmen.
Zu den traditionelle Methoden der Schädlingsüberwachung zählen u.a. die Bodensuchen nach Überwinterungsstadien bei den Kieferninsekten (Winterbodensuchen) oder Ruhestadien (Nymphen) bei der Fichtengespinstblattwespe, die Eisuchen, die Puppenhülsenzählungen und Kotfallkontrollen. Neben diesen traditionellen Methoden dient der Einsatz von Pheromonfallen als modernes Frühwarnsystem bei der Überwachung.
Zur Ermittlung effektiver Schädlingsdichten werden z. T. auch das Geschlechterverhältnis, der Gesundheitszustand sowie die Parasitierungsrate bestimmt. Die Organisation der Durchführung und Auswertung der Überwachungsergebnisse obliegt der Hauptstelle für Waldschutz im Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum in Gotha.
Prognose
Die erzielten Überwachungsergebnisse werden für die Prognosestellung, d. h. Vorhersage des Verlaufs eines Befalls und dessen Schadwirkung, genutzt.
Weiterhin wird durch den Vergleich der Überwachungsdaten mit den sogenannten kritischen Zahlen eine Bekämpfungsentscheidung abgeleitet, wobei Parasitierungsraten und andere Mortalitätsfaktoren mit berücksichtigt werden.
Gegenmaßnahmen
Integrierter Pflanzenschutz
Alle Waldschutzmaßnahmen sind nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes zu orientieren, das heißt Kombination von biologischen, technischen, chemischen und physikalischen Maßnahmen mit dem Ziel, chemische Pflanzenschutzmittel nur im Notfall dosiert einzusetzen und dabei Nützlinge möglichst zu schonen. Die zwei Hauptsäulen sind dabei Vorbeugung und Bekämpfung.
Vorbeugung durch
Waldbauliche Maßnahmen und Bodenschutzkalkung
Förderung von natürlichen Gegenspielern der Waldkrankheiten
Saubere Waldwirtschaft
Grundsätze bei der Bekämpfung
Durchführung einer fundierten Diagnose und Überwachung
Erstellung einer Prognose zur Populationsentwicklung und Bestandesgefährdung
Ermittlung des bisherigen Schadumfangs und Einschätzung der Schadensentwicklung – Eingrenzung der Schadflächen
Berücksichtigung des Puffervermögens der Waldbestände (z.B. Gegenspielerpotenzial, Folgeschädlinge, Regenerationsvermögen, Beeinflussung von Umwandlungsmaßnahmen und derzeitige Disposition des Bestandes)
Erfolgskontrolle und Wirkungseinschätzung
Pflanzenschutzmitteleinsatz
Seit Anfang 2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in Deutschland in Kraft getreten. Hintergrund ist das erklärte Ziel der EU, die Zulassung und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln europaweit zu harmonisieren. Das bringt einige Veränderungen bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen im Wald mit sich. Im Gesetz und dessen Verordnungen ist u.a. geregelt:
Anforderungen an die Sachkunde
Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
Aufbrauchsfristen und Abverkaufsfristen
Ausbringung mit Luftfahrzeugen
Grundlage für die Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist das jeweils gültige Pflanzenschutzmittelverzeichnis (PSMV) - Teil 4 Forst - des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).