Borkenkäfer-Information

Waldschutzgrundsätze zur Borkenkäferabwehr im Frühjahr/Sommer 2019

Quelle: Hauptstelle für Waldschutz im FFK Gotha   
                                                                           

Borkenkäferarten

an Fichten:

Buchdrucker [Ips typographus]

Kupferstecher [Pityogenes chalcographus]

an Lärchen:      

Lärchenborkenkäfer [Ips cembrae] Foto Schadbild ansehen (Bildautor: Jörg Thiel)

an Kiefern:

Großer/Kleiner Waldgärtner [Tomicus piniperda/minor]

Sechszähniger Kiefernborkenkäfer [Ips acuminatus] Foto Schadbild ansehen (Bildautor: Jörg Thiel)

Zwölfzähniger Kiefernborkenkäfer [Ips sexdentatus]

Aufarbeitung von Stehendbefall

Die Erkennung und Aufarbeitung von Befallsbäumen aus dem Spätsommer/Herbst, in denen sich noch Überwinterungsstadien von Borkenkäfern befinden, reduziert die Populationsdichte im Frühjahr.

1. An bereits im Vorjahr sanierten Befallsstellen ist zu kontrollieren, ob im Laufe des Winters weitere Befallsbäume erkennbar wurden. Diese sind an Spechteinschlägen, dem parziellen Abfall der Rinde und ggf. einer Verfärbung der Krone erkennbar. Hilfreich ist hier eine Befallsdokumentation (siehe 7.).

2. Befallsbäume mit Jungkäfern oder lebensfähigen weißen Entwicklungsstadien (Larven oder Puppen)  unter der Rinde sind schnellstmöglich aufzuarbeiten, da die Käfer im Frühjahr schon bei Lufttemperaturen über 8° C aktiv werden können.

3. Befallsbäume, in denen sich keine Borkenkäfer, deren Puppen oder Larven mehr unter der Rinde befinden bzw. die Rinde vollständig vom Stamm abgefallen ist, müssen nicht zwangsläufig aufgearbeitet werden, da von diesen Bäumen aus Sicht des Waldschutzes keine Gefahr mehr ausgeht.

4. Befallsbäume, bei denen die Rinde nur im oberen Stammbereich abgefallen ist, müssen im grobborkigen, unteren Stammbereich auf Überwinterungsstadien kontrolliert und ggf. saniert werden.

5. An Befallsherde angrenzende Fichten ohne erkennbare Befallsmerkmale sollten nicht im Zuge einer Flächenarrondierung entnommen werden. Sinnvoller ist es, die Bäume erst dann zu entnehmen, wenn sie ggf. im Frühjahr durch die nach der Überwinterung ausschwärmenden Käfer befallen wurden (Sanierungseffekt).

6. Speziell Kupferstecher: Alleiniger Befall mit dieser Borkenkäferart in der Kronenspitze von Alt-Fichten kann oftmals von den Bäumen überlebt werden. Diese sollten erst dann entnommen werden, falls im Frühjahr die restliche Krone bzw. der Stamm zusätzlich durch Buchdrucker befallen werden sollte.

7. Es wird dringend empfohlen alle erkannten Befallsstellen sowie deren Aufarbeitungsstatus nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. Borkenkäferkarte), um nach dem Schwarmflug-beginn im Frühjahr 2019 gezielt an den Befallsstellen des Vorjahres nach frischem Stehendbefall suchen zu können.

Lagerung und Behandlung von Befallsholz im Wald

Befallsholz mit erfolgreich überwinterten Borkenkäfern unter der Rinde sollte spätestens bis März 2019 aus dem Wald abgefahren oder außerhalb des Waldes bzw. in großen Laubholzkomplexen gelagert sein.

1. Sofern eine Trennung nach Befallsstadien möglich ist, ist bei der Abfuhr aus dem Wald (einschl. Pkt. 3) Befallsholz mit fertig entwickelten Käfern unter der Rinde vorrangig abzufahren, da diese im Frühjahr die Überwinterungsquartiere verlassen.

2. Bei der Lagerung von Befallsholz außerhalb von Nadelholzbeständen sollte ein Abstand zu potenziellen Wirtsbäumen von mindestens einem, besser zwei Kilometern eingehalten werden. Untersuchungen verschiedener Institutionen zeigen jedoch, dass einzelne Pionierkäfer auch deutlich größere Strecken zurücklegen können.

3. Maschinelle oder manuelle Entrindung ist nur zielführend, wenn sichergestellt werden kann, dass die dabei freigesetzten Borkenkäfer (Imagines) durch anschließendes Mulchen, Verbrennen (s. Pkt. 4) oder Kompostieren der Rinde vernichtet werden.                        

4. Speziell Kupferstecher: Da diese Borkenkäferart überwiegend schwächeres Material besiedelt (Jungwald, starke Äste und Kronen älterer Fichten) und in der Regel als Jungkäfer der zweiten Generation im Brutbild überwintert, sollte befallenes Material bis zum Frühjahr unschädlich gemacht werden. Unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen kann dies durch Verbrennen des befallenen Pflanzenmaterials erfolgen. Im Nichtstaatswald ist dafür eine Anordnung durch das zuständige Forstamt erforderlich. Alternativ kann das befallene Material auch durch Häckseln oder Mulchen vernichtet werden.

5. Speziell Lärchenborkenkäfer, Kleiner Waldgärtner, Sechszähniger Kiefernborkenkäfer: Da diese Borkenkäferarten auch schwächeres, dünnrindiges Material besiedeln können, müssen auch befallene Stangenhölzer, Kronen und Starkäste von Baumhölzern unschädlich gemacht werden (vgl. Pkt. 4).

6. Können die Maßnahmen entsprechend der Punkte 1 bis 3 bis zum März 2019 nicht umgesetzt werden, kann ab diesem Zeitpunkt wieder mit der Polterbehandlung begonnen werden. Zur Minimierung des PSM-Aufwandes sollte vorher unbedingt die Behandlungs-notwendigkeit der einzelnen Holzlager geprüft werden.

7. Bei milden Temperaturen im Februar ist zum Schutz des Holzes vor Befall durch den sehr früh schwärmenden, im Holz brütenden Gestreiften Nutzholzborkenkäfer (Trypodendron lineatum) ggf. schon eher mit der Insektizidanwendung zu beginnen. Dieser Käfer kann auch Holz ohne Rinde befallen.

Eindämmung der Befallsgefährdung im Frühjahr/Sommer

Je besser die Umsetzung der vorangegangenen Punkte 1. und 2. gelingt, umso geringer ist die Dichte an überwinternden Borkenkäfern und umso geringer ist das Risiko einer Befallsausbreitung im Frühjahr.

1. Unkalkulierbar sind Faktoren, welche zusätzlich auf die Gefährdungssituation Einfluss nehmen können. Hierzu zählen vorranging die Witterungsbedingungen im Frühjahr 2019 sowie der Anfall von bruttauglichem Material aus abiotischen Schadereignissen.

2. In der Nähe von Borkenkäfer-Befallsherden im Winter frisch angefallenes Bruch- und Wurfholz kann als Fangholz genutzt werden. Wichtig sind auch hier die Flächen­dokumentation und die regelmäßige Befallskontrolle nach dem ersten Borkenkäfer­schwarmflug.

3. Spätestens fünf Wochen nach Beginn des Borkenkäferschwarmfluges sollte das liegende Bruch- und Wurfholz, sofern eine Besiedelung mit Borkenkäfern stattgefunden hat, aufgearbeitet und  abgefahren oder mit PSM behandelt sein.

4. Insbesondere an Befallsstellen vom Spätsommer/Herbst, welche nicht saniert werden konnten (ausgeflogene Jungkäfer), sind nach dem Schwarmflugbeginn im Frühjahr benachbarte Wirtsbäume regelmäßig auf frischen Käferbefall zu kontrollieren.

5. Bei kleineren, zerstreut liegenden, gut abgrenzbaren, unsanierten Buchdruckerbefallsherden, kann zur Reduzierung der Populationsdichte durch den Einsatz von Trinet®P ein Teil der überwinternden Buchdrucker nach dem Ausschwärmen im Frühjahr unschädlich gemacht werden (attract and kill). Bei einem hohen Durchseuchungsgrad der Bestände ist der Einsatz nicht zielführend. Dieses Verfahren ersetzt nicht die regelmäßige Stehendbefallskontrolle an diesen Stellen!

Wichtige Information zum Einsatz von Insektiziden

Beim Einsatz von Insektiziden (Polterspritzung, Polterabdeckung mit Storanet®, Einsatz von Trinet®P) ist zu beachten, dass nur Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden, die für das Anwendungs­gebiet eine aktuelle Zulassung besitzen bzw. im Rahmen der Aufbrauchfrist noch angewendet werden dürfen.

Die PSM-spezifischen Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind strikt einzuhalten. Verstöße dagegen sind mitunter bußgeldbewährt. Die jeweiligen Anwender müssen einen gültigen Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Ebenso sind die besonderen Bestimmungen für zertifizierte Wälder (PEFC, FSC) zu beachten.